Neben einer Reiserücktritt-/Reiseabbruch-Versicherung benötigt man bei Auslandsreisen auf jeden Fall eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
Eine Trekking-Tour im Himalaya stellt aber besondere Anforderungen an die erforderlichen Reiseversicherungen, insbesondere aufgrund der Höhe von bis zu 5500 Meter ü.M.
Meine Reiserücktritt-/Reiseabbruch-Versicherung hat mir bestätigt, dass die Reise versichert ist, allerdings gilt beim Reiseabbruch der gleiche Rückweg wie beim Hinweg. Müsste die Reise also abgebrochen werden, weil man beispielsweise Probleme mit der Höhe bekommt, sich ein Bein bricht oder Zuhause ein Unglück in der Familie passiert ist, müssten die Hubschrauberkosten zurück nach Lukla selbst bezahlt werden – oder man geht zu Fuß zurück nach Lukla, was aber ein paar Tage dauern kann. Versichert ist aber der vorzeitige Rückflug von Lukla nach Kathmandu und von Kathmandu nach Deutschland. Denn ein vorzeitiger Rückflug würde ja zusätzliche Kosten verursachen.
Hinsichtlich Krankheitskosten ist jedoch die Auslandsreise-Krankenversicherung einschlägig. Meine Versicherung hat mir mitgeteilt, dass eine Höhenkrankheit jedoch nicht abgesichert sei und Bergungskosten bis maximal 5.000 Euro, was nicht ausreichend ist. Das ist halt wie bei allen Auslandsreise-Krankenversicherungen eine Versicherung für übliche Auslandsreisen, aber nicht für eine Trekking-Tour auf 5500 Meter Höhe. Es sei deshalb eine zusätzliche Wander- und Bergsportversicherung erforderlich.
Da kommt aber der Alpine Sicherheitsservice ins Spiel, der in der Mitgliedschaft beim Deutschen Alpenverein enthalten ist. Darüber sind nämlich alpine Gefahren abgesichert und wenn notwendig, wäre auch ein Rettungsflug vom Everest Basislager zurück nach Lukla versichert. Auf der Internetseite des DAV heißt es jedoch, dass Pauschalreisen außerhalb Europas nicht versichert seien. Es galt also zu klären, ob es sich bei meiner Buchung um eine Pauschalreise handelt. Ich habe deshalb die nachfolgende Anfrage an den Versicherer, die UKV Union Krankenversicherung gerichtet:

Die Antwort der UKV
„Gerne bestätigen wir Ihnen, dass der Versicherungsschutz über den DAV für die geplante Reise nach Nepal tarifgemäß besteht.“
Fazit
Es wird bestätigt, dass der Versicherungsschutz über den DAV für die geplante Reise nach Nepal tarifgemäß besteht. Auf Details oder gar eine Stellungnahme zum Stichwort „Pauschalreise“ wird nicht eingegangen. Wenn aber der Versicherungsschutz bestätigt wird, heißt das für mich indirekt, dass es keine Pauschalreise im Sinne der Versicherungsbedingungen ist.
Die UKV übernimmt die Kosten subsidiär, also soweit die normale Auslandsreise-Krankenversicherung nicht leistet.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mitglied im Deutschen Alpenverein. Der Dt. Alpenverein schreibt auf seiner Webseite zur UKV-Versicherung Folgendes: Link
Ich habe ein dreieinhalbwöchiges Trekking in Nepal gebucht. Den Flug habe ich selbst über ein Reisebüro gebucht. Erst danach wurde die Trekking-Tour gebucht. Die Trekking-Tour läuft über nepalwelt-trekiing Pvt. Ltd., die in Nepal ansässig ist.
Ich werde nach der Ankunft am Flughafen in Kathmandu abgeholt. Nach zwei Tagen im Hotel erfolgt der Inlandsflug nach Lukla. Von Lukla geht die Wanderung los, mit Führer und Träger. Unterwegs wird in Lodges übernachtet, mit Verpflegung.
Nach drei Wochen bin ich zurück in Lukla, fliege von dort nach Kathmandu, übernachte noch einmal im Hotel und fliege dann mit dem wiederum selbst gebuchten Flug zurück nach Deutschland.
Da ich den Flug von Deutschland nach Kathmandu selbst gebucht habe und der nepalesische Tourveranstalter nur die Rundtour durchführt, bin ich der Meinung, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handelt. Meines Erachtens scheidet eine Pauschalreise schon deshalb aus, weil es sich um einen nepalesischen Touranbieter handelt und nicht um einen deutschen Reiseveranstalter. Es gibt keinen Sicherungsschein. Ein nepalesischer Touranbieter stellt keinen Sicherungsschein aus. Der Sicherungsschein ist m.E. maßgebliche Voraussetzung bei einer Pauschalreise.
Meines Erachtens sind die auf der o.g. Webseite genannten Voraussetzungen 1.) keine Pauschalreise außerhalb Europas, 2.) individuelle Reise, einzelne Komponenten werden über ein Reisebüro zugekauft, hier der Flug, und 3.) die Reise unterscheidet sich deutlich von einer Pauschalreise, erfüllt, so dass die Versicherung bei der UKV über den DAV greift.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie das sehen und bestätigen Sie mir ggfs. für diese Reise den Versicherungsschutz über den DAV.
Vielen Dank
Freundliche Grüße“